Bestimmungen Libaroh Netzwerk

 

Libaroh ist ein in Deutschland ansässiges und organisiertes Unternehmen, das vor allem exklusiv entwickeltes und hergestelltes Hunde- und Katzenfutter vor allem an Verbraucher vertreibt. Jeder Kunde, der beliefert wird, kann als „Libaroh-Partner“ Mitglied des Libaroh-Networks nach den nachfolgenden Bestimmungen werden.

 

  1. Der Libaroh-Partner wird ausschließlich nach dem jeweils gültigen Vergütungsplan der Libaroh (das Unternehmen) vergütet. Für das „Sponsorn“ an sich wird keine Vergütung gezahlt.
  2. Der Libaroh-Partner ist damit einverstanden, dass die von ihm an das Unternehmen erteilten Informationen und Daten zur Abwicklung der sich daraus ergebenden Geschäfte und zur Berechnung der Vergütung der Libaroh-Partner verwendet werden.
  3. Der Libaroh-Partner ist selbständig und unabhängig und als solcher Geschäftspartner der Libaroh. Er ist weder Angestellter, Handelsvertreter, Franchisenehmer, Gesellschafter, Gemeinschaftsunternehmer oder Repräsentant des Unternehmens. Der Libaroh-Partner ist in keiner Weise berechtigt, für oder gegen das Unternehmen Erklärungen abzugeben. Nur der aktive Libaroh-Partner ist vergütungsberechtigt, wenn er selbst zur Versorgung seines Tiers Libaroh-Produkte bezieht und Dritte als Kunden der Libaroh gewinnt.
  4. Im Zusammenhang mit der Kundengewinnung verwendet der Libaroh-Partner ausschließlich das vom Unternehmen veröffentlichte Werbematerial. Dieses Material einschließlich Logos und Zeichen verwendet der Libaroh-Partner ausschließlich als solche des Unternehmens. Eine Verwendung in eigenem Namen etwa im Bereich eines Internetauftritts des Libaroh-Partners ist untersagt.
  5. Der Umfang der Vergütung zu Gunsten des Libaroh-Partners hängt allein von dessen persönlichen Einsatz ab. Einen garantierten Vergütungsanspruch oder aber eine Vergütung in einer Mindesthöhe gibt es nicht.
  6. Es ist dem Libaroh-Partner untersagt, Produktvorräte anzulegen, die den eigenen Bedarf bzw. den des eigenen Tieres überschreiten.
  7. Es ist dem Libaroh-Partner untersagt, Libaroh-Produkte über Auktionswebseiten zu verkaufen oder anzubieten.
  8. Es ist dem Libaroh-Partner untersagt, Libaroh-Produkte im Einzelhandel zu verkaufen bzw. zum Verkauf anzubieten.
  9. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens ist es dem Libaroh-Partner untersagt, seine Position als selbständiger Libaroh-Partner zu verkaufen, abzutreten oder sonst wie zu übertragen.
  10. Das Unternehmen ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Libaroh-Partner mit dortigen Vergütungsansprüchen zu verrechnen. Der Name und die Produktmarken des Unternehmens dürfen vom Libaroh-Partner nur zum Zwecke von „Libaroh-Geschäften“ im Einklang mit den vorliegenden Bestimmungen verwendet werden. Der Libaroh-Partner willigt darin ein, dass Namen, Adressen und Kontaktinformationen von selbständigen Libaroh-Partner seine „Downline“ oder sonstige auf diese Downline bezogene Daten, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, Eigentum des Unternehmens sind und streng vertraulich zu behandeln sind. Die so bekannt werden den Informationen dürfen ausschließlich zum Abschluss und zur Förderung von Libaroh-Geschäften verwendet werden und nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
  11. Die Verbindung als aktiver Libaroh-Partner zum Unternehmen wird beendet durch Inaktivität aufgrund fehlender eigener Bestellungen über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten hinweg;
  12. Der Libaroh-Partner ist ausschließlich eigenverantwortlich zuständig für die Abführung von Steuern, Versicherungsbeiträgen und sonstige Abgaben, die auf die vom Unternehmen erbrachten Zahlungen entfallen.
  13. Umsatzsteuer: Libaroh ist verpflichtet, Umsatzsteuer auf Produktverkäufe zu erheben und abzuführen. Wenn du einen monatlichen Bonus erhalten willst und zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet bist, setze dich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
  14. Einkünfte: Wir weisen darauf hin, dass die Bonuszahlungen in der persönlichen Einkommensteuer als Einkünfte zu erklären sind. Für Steuern und Sozialabgaben sind wir nicht zuständig, sondern der Bonusempfänger.
  15. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Fortgeltung der übrigen Bestimmungen nicht.